
Die Übernachtfährte (400 m) wird mit Rehwildschweiß getupft. Gültiger Impfschutz des Hundes(gegen Tollwut) muss nachgewiesen werden. Hundeführer müssen im Besitz eines gültigen Jahres-Jagdscheines sein. Schleppwild sowie Flinte mit bleifreier Munition müssen mitgebracht werden. Das Nenngeld beträgt 80 Euro für Mitglieder und 100 Euro für Nicht-Mitglieder. Nenngeld und Nennung sind an Hundeobmann Dieter Hauser, Tel. 07454/3853, Wiesenstr. 15, 72172 Sulz-Sigmarswangen zu entrichten. Nennschluss ist der 10. August. Teilnehmer des diesjährigen Hundeführerkurses und Mitglieder der KJV werden bevorzugt.
Kreisjägervereinigung
Rottweil e.V.
Geschäftsstelle
Bergstraße 13
76337 Waldbronn
E-Mail:
info@kjv-rottwei...