Ausserordentlicher Landesjägertag hat entschieden

Es war ein Novum in der Verbandgeschichte: Erstmals hatte der Landesjagdverband seine Delegierten zu einem außerordentlichen Landesjägertag eingeladen, um mit dem höchsten Organ des Verbandes den neuen Entwurf des Jagd-und Wildtiermanagementgesetzes zu erörtern und über das weitere Vorgehen im politischen Prozess zu entscheiden.

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In der nicht-öffentlichen Versammlung am 30.9.2014 in der Festhalle in Denkendorf gab es noch ein Novum: die Facebook-Gruppe des LJV hatte einen „Live-Ticker“ installiert, in dem sowohl über die Facebook-Seite des LJV als auch über die Homepage des DJV  in Echtzeit die Veranstaltung mitverfolgt werden konnte.

313 von 407 Delegierten, also 77%, kamen gestern am späten Nachmittag nach Denkendorf. Nach einer lebhaften Diskussion verabschiedete die Versammlung mit nur einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

• Die Delegierten des außerordentlichen Landesjägertages anerkennen, dass im überarbeiteten Entwurf des JWMG einigen Forderungen des LJV und im Rechtsgutachten von Prof. Brenner geäußerten Bedenken Rechnung getragen wurde.

• Der Gesetzentwurf wird aber nach wie vor den vom Land gesteckten Zielen – auf Wissen basierte Regelungen, Bürokratieabbau, Praktikabilität, Stärkung der Eigenverantwortung und Wahrung der Eigentumsrechte - nicht gerecht.

• Der LJV fordert neben Nachbesserungen bezüglich Wildruhe und Wildfütterung weitere Änderungen. Insbesondere lehnt er die Möglichkeit der Herausnahme von Wildarten aus dem JWMG ohne Mitwirkung des Landtags als nicht gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht ab.

• Der Verband kann dem vorgelegten Entwurf in dieser Form noch nicht zustimmen. Wir sind jedoch weiterhin bereit, uns im konstruktiv-kritischen Dialog mit Ministerium und Politik für die Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs zu einem praxisgerechten und von den Anwendern akzeptierten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz einzusetzen.

Die Versammlung war sich einig, dass dieser Beschluss Grundlage für weitere Aktionen des Verbandes sein muss.