Personen, die solche Systeme am 1. April 2008 bereits besitzen, müssen diese zudem bis zum 30. September 2008 in eine Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
Bei einem Neuerwerb von derartigen Waffenteilen gilt die allgemeine Verpflichtung, die Eintragung in die Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen vornehmen zu lassen.